Das neue Tiroler Fischereigesetz 2020 (gültig seit 13. Jänner 2021) mit neuen gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaßen in Tirol – Alle nötigen Infos für verantwortungsbewusste Angler fassen wir kurz zusammen, mit Priorität auf die aktuellen gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße in unserem fischereilich sehr abwechslungsreichen Tirol.

‚Wenn mein Kopf nicht angewachsen wäre…‘ denke ich mir oft, bevor es zum Fliegenfischen an den Inn geht. Diese Fliegenbox oder doch lieber die andere, Brille, Tasche, Jacke, Kappe und etc. Die Materialschlacht macht es einem nicht einfach. Abgesehen von dem oft genutzten Zitat des nicht angewachsenen Kopfes, ist doch das was wir in unserem Kopf haben, dass was wir nicht extra einpacken müssen und deshalb immer bei uns haben. Nach diesem Motto gilt es „kurz“ 😉 vor der neuen Saison das Wissen rund um die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße in Tirol aufzufrischen. In Anbetracht welches Unwissen teilweise herrscht sind wir auch sehr froh über die Einführung der Fischerprüfung des Tiroler Fischereiverbandes.

 

Hucho hucho – Die Huchensaison

Die erste wichtige Schonzeit, welche am 1. März anfängt und bis 31. Mai geht, ist die von unserem größten schwimmenden Salmoniden – dem Huchen. Somit wurde die Schonzeit im Vergleich zum Fischereigesetz 2002 um den Monat Februar verkürzt. Nur in Osttirol blieb die Schonzeit von Februar bis Mai erhalten.

Auch heuer gingen in der Huchensaison schöne Exemplare an den Haken – wie zum Beispiel der im Tiroler Oberland im Inn gefangene Huchen mit einem Gewicht von 20 kg und einer Länge von 123 cm – somit weit über dem erlaubten Brittelmaß von 80 cm. Der Hype um den Donaulachs und vor allem die mediale Berichterstattung im ORF sehen wir als kritisch an. Anstatt, dass wir die mediale Präsenz sinnvoll nutzen, um auf die verbauten Flusssysteme und andere Missstände in unseren Gewässern in Tirol aufzuzeigen, schaufeln wir uns selbst als Fischer und dem Inn ein Grab, indem wir solche Fische in der Öffentlichkeit zur Schau stellen.

Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße in Tirol

Der Winter am Inn bei niedrigem Wasserstand, Sonne und klarem Wasser. Auch eine schöne Abwechslung zur sommerlichen Fischerei in unseren Revieren. Diese führen wir ohne Besatz und die Bäche sind so voll wie es die Natur zulässt.

 

Abweichende Schonzeiten zwischen Tirol und Osttirol

Aufgrund der geographischen, limnologischen und klimatischen Unterschiede finden sich in den Schonzeiten und den Brittelmaßen des Tiroler Fischereiverbandes geringfügige Abweichungen zwischen Tirol und Osttirol. Im Allgemeinen ist zum Beachten, dass die Schonzeiten in Osttirol ausgedehnter sind. Vor allem bei Forellen. So ist die Schonzeit für Bachforellen in Tirol von 1. Oktober bis 28. Februar und in Osttirol vom 1. Oktober bis 15. März.

Ein anderes Beispiel ist die Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss). Die im Jahre 1884 in Österreich eingeschleppte Fischart (Neobiota 2020) hat in Tirol gar keine Schonzeit. Im alten Fischereigesetz 2002 waren die Regenbogenforellen im Bezirk Lienz vom 1. Dezember bis 15. April geschützt. Im neuen Tiroler Fischereigesetz 2020 ist diese Schonzeit nicht mehr enthalten.

Im Fischereigesetz 2002 wurde die Schonzeit in Osttirol unteranderem aufgrund der erfolgreichen Selbstreproduktion der Regenbogenforellen argumentiert (Tiroler Fischereiverband Aufsichtsfischerkurs 2014). Anstatt die Regelung mit der Schonzeit für die Regenbogenforellen in Osttirol beizubehalten und auch auf Tirol auszuweiten, ist diese im neuen Tiroler Fischereigesetz komplett weggefallen. Da wir Reviere befischen, welche nachweislich eine natürliche Reproduktion von Regenbogenpopulationen aufweisen, finden wir es sinnvoll auch die Regenbogenforelle in ihrer Laichzeit zu schützen.

Im Vergleich der invasiven Arten schneidet der Saibling im neuen Tiroler Fischereigesetz 2020 besser als die Regenbogenforelle ab. Der Bachsaibling hat sogar eine längere Schonzeit wie die Bachforelle bekommen. Seine Schonzeit geht vom 1. Oktober bis 15. März. Der Seesaibling ist vom 1. Oktober bis 28. Februar und in Osttirol vom 1. Oktober bis 15. März geschützt.

 

Natürlicher Flusslauf Rissbach

Oberer Flusslauf des Rissbachs: Hier darf der Fluss fließen wie er will. Gewässerart, geographische Lage und klimatische Bedingungen, Umlagerungsflächen,… um nur einige wenige Faktoren zu nennen die Einfluss auf das Laichgeschäft von Fischen nehmen.

 

 

Karpfen (Cyprinus carpio)

Unsere Karpfenfischerkollegen können uns bestätigen, dass der Karpfen wahrscheinlich einer der stärksten und im Drill anspruchsvollsten Fische in unseren Gewässern ist – vor allem mit der Fliegenrute auf Brotfliege ist die Fischerei auf Karpfen ein tolles & unvergessliches Erlebnis. Das dieser Fisch gesetzlich das ganze Jahr befischt werden darf ist unverständlich. Das neue Tiroler Fischereigesetz 2020 enthaltet keine Schonzeit für den Karpfen und nur ein Brittelmaß von 35 cm. Ein Bundesland weiter in Vorarlberg werden die Karpfen von 1. Mai bis 31. Mai geschützt. In erster Linie wird die Laichzeit bei den Karpfen über die Wassertemperatur bestimmt. So kann ein Zeitraum von Mai bis Juli angenommen werden. Sobald die Temperatur des Gewässers 18° bis 20°C erreicht starten die Karpfen mit ihrem Laichgeschäft.

 

Fazit zu den gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaßen in Tirol

In Bezug auf die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße im neuen Tiroler Fischereigesetz merkt man eindeutig die Interessenskonflikte zwischen Wasserwirtschaft, Politik und Verband. Wir vertreten die Meinung, dass Fische besonders in Ihrer empfindlichen Laichzeit geschützt gehören. Dabei sollen sich Gesetze nach wissenschaftlichen Erkenntnissen richten, damit gesunde und selbst reproduzierende Fischpopulationen auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Hier finden Sie ein übersichtliches Blatt der gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße für die Fischerei in Tirol: Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße in Tirol lt. Neuem Tiroler Fischereigesetz 2020

Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße in Tirol

 

 

Lerne „Fliegenfischen mit Herz“ kennen

Sie müssen nicht nach Kanada, um in unberührter Natur zu fischen. Seit einem Jahrzehnt bewirtschaften wir unsere Reviere ohne Besatz und unsere Bäche, Achen, Gebirgsseen sind so voll, wie es nur die Natur zulässt. Unsere Mission ist es Gewässer sinnvoll und im Einklang mit der Natur zu bewirtschaften. Wir erhalten und bringen Gewässer mit viel Geduld, Liebe und professioneller Arbeit zurück zu ihrem ursprünglichen Zustand, damit die nächsten Generationen: Kinder, Enkelkinder und deren Kinder auch ihre Freude damit haben.

Naturgeborene Forellen auf Sicht in glasklarem Wasser zu fangen ist kein leichtes Unterfangen. In unseren Kursen, Guidings und Spezialschulungen lernen sie die hohe Kunst des Fliegenfischens individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt – ob sie es einfach nur mal ausprobieren wollen oder schon ein fortgeschrittener Fischer sind. Wenn sie auf ein besonderes Naturerlebnis aus sind, können sie gerne in einer unserer Hütte samt Familie und Freunde die Tage voller Entspannung und frischer Bergluft verbringen. Für ihre Kinder ist auch gesorgt mit unseren Kinder_Naturkursen 2021. Unterstützen sie auch gerne unser Sozialprojekt in Kenia durch den Kauf ihrer Fliegen. Schauen sie einfach in den Shop.

Kontaktieren sie uns gerne bei persönlichen Fragen. Wir bedanken uns für ihre Unterstützung und hoffen Sie bei einem Guiding oder Kurs an einem unserer Gewässer persönlich kennen zu lernen. Jederzeit erhalten Sie auch Tageslizenzen für den Rissbach oder die Steinberger Ache.

 

Literaturverzeichnis: