Hurra, das neue Tiroler Fischereigesetz 2021 ist da. Es dreht sich alles um die rechtlichen Voraussetzungen, um in Tirol den Fischfang ausüben zu dürfen. Im Artikel findet ihr zuerst allgemeine Infos, dann ein kleines Fazit und am Ende das Gesetz zum Download für euch.
Die Tiroler Fischerkarte:
Eine gültige Tiroler Fischerkarte (Scheckkarte mit Lichtbild und QR-Code) ist die Voraussetzung für die Ausübung des Fischfanges in den Tiroler Gewässern. Sie dient als Nachweis über die fischereifachliche Eignung und die Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband und ist bei der Fischerei in Tirol immer mitzuführen.
Die Erstausstellung erfolgt durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (Bundeshauptmannschaft oder Stadtmagistrat Innsbruck). Für die Erstausstellung wird eine Terminvereinbarung mit der Behörde empfohlen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100,- Euro – darin enthalten sind die Kosten für die Ausstellung und der TFV-Jahresmitgliedsbeitrag. Grundsätzlich benötigt man für die Ausstellung der Tiroler Fischerkarte eine Fischerprüfung (Tiroler Unterweisung, Tiroler Aufsichtsfischerprüfung oder eine Namenskarte, welche man für das Jahr 2016, 2017, 2018, 2019 oder 2020 besessen hat).
Die Fischerkarte ist immer für ein Kalenderjahr und in ganz Tirol gültig. Kartenverlängerungen können sicher und bequem von zuhause aus über das online TFV-Mitgliederportal iFisch abgewickelt werden. Zu beachten: Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 30. April eines jeden Jahres auf das Konto des Tiroler Fischereiverbandes einbezahlt werden, ist eine Verlängerung der Tiroler Fischerkarte nicht mehr möglich. In diesem Fall muss eine neue Tiroler Fischerkarte bei der jeweiligen Behörde beantrag werden.
Für nähere Informationen zur Tiroler Fischerkarte, bitte diesem Link folgen: https://www.tiroler-fischereiverband.at/rechtliches/tiroler-fischerkarte.html
Die Tiroler Gastfischerkarte:
Diese Alternative zur Tiroler Fischerkarte ist für Urlaubsgäste und Gelegenheitsfischer*innen gedacht. Die Gastfischerkarte wird von dem/der Bewirtschafter*in oder den Ausgabestellen der Tageslizenzen ausgestellt und ist immer 14 Tage und für ganz Tirol gültig.
Für nähere Informationen zur Tiroler Gastfischerkarte, bitte diesem Link folgen: https://www.tiroler-fischereiverband.at/rechtliches/gastfischerkarte.html
Fanglizenzen für ein bestimmtes Revier
Neben der Tiroler Fischerkarte und der Gastfischerkarte wird eine Fanglizenz für das zu befischende Revier benötigt. Die Fanglizenzen (Tages- oder Jahreslizenzen) werden von dem/der Bewirtschafter*in für das jeweilige Revier ausgestellt und stellen die privatrechtliche Befugnis dar, den Fischfang in einem bestimmten Fischereirevier auszuüben.
- Tageslizenzen dürfen von Fischer*innen gelöst werden, die entweder eine gültige Tiroler Fischerkarte oder eine gültige Gastfischerkarte besitzen.
- Jahreslizenzen dürfen von Fischer*innen gelöst werden, die im Besitz einer gültigen Tiroler Fischerkarte für das jeweilige Kalenderjahr sind.
Für nähere Informationen zu den Fanglizenzen, bitte diesem Link folgen: https://www.tiroler-fischereiverband.at/rechtliches/voraussetzungen-fuer-das-fischen.html
Einsteiger*innen
Personen, welche erst mit der Fischerei beginnen wollen, müssen zuerst die Tiroler Fischerprüfung absolvieren. Diese besteht aus einem mind. 2-tägigen Ausbildungskurs mit anschließender schriftlicher Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests.
Fischerkollegen*innen aus Nachbarländern
Fischereiliche Ausbildungen anderer Bundesländer und Staaten werden anerkannt. Zum Beispiel: Südtiroler Fischerprüfung, Deutscher Angelschein oder Schweizer SaNa-Ausweis.
Ein allgemeines Erklär-Video zum neuen Tiroler Fischereigesetz findet sich unter: https://vimeo.com/491180680
Fazit
Die Richtung stimmt auf jeden Fall. In Zukunft kann man sich mit der Tiroler Fischerkarte die jährlichen Behördengänge und die in diesem Zuge anfallenden Mühen und Kosten sparen. Jedoch immer unter der Bedingung, dass der TFV-Mitgliedsbeitrag bis zum 30. April eines jeden Jahres entrichtet wird.
Zu bemängeln gilt es, dass ein Großteil aus dem Tiroler Jagdgesetzt übernommen worden ist. Zum Beispiel die Regelung in Hinblick auf die Revieraufsicht. Es ist nur mehr möglich die Fischereiaufsicht in einem Fischereirevier auszuüben. Nur, wenn Fischereireviere örtlich zusammenhängen, kann von diesem Grundsatz mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde abgegangen und eine Ausnahme erteilt werden.
Die Besatzregelungen sind leider noch immer veraltet und es ist schade zu sehen, dass sich Gesetzte nicht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen richten bzw. zumindest orientieren.
Auf den Seiten der Behörden kam es mit dem neuen Tiroler Fischereigesetzt zu Komplikationen bei der Erstausstellung der Fischereikarten. Im Prinzip geht es darum, dass die Kundmachung noch nicht offiziell ist. Aus diesem Grund darf die BH & Stadtmagistrat Innsbruck keine Fischereikarten nach dem neuen Fischereigesetz ausstellen.
Laut BH sollte die Kundmachung mit dieser (heute 13.01.2020) Woche stattfinden. Somit können Fischereikarten nach dem neuen Fischereigesetzt ausgestellt werden. Man darf sich aber auf eine vorläufige Fischereikarte in A4 Papierformat mit seinen persönlichen Daten und einem QR Code einstellen:
Die tatsächliche Scheckkarte wird von der Staatsdruckerei im 3. Quartal des Jahres produziert, somit fließt noch ein wenig Wasser den Inn hinunter, bis man die endgültige Fischereikarte laut neuem Tiroler Fischereigestz bekommt.
Für alle Leseratten haben wir auch das 38-seitige Landesgesetzblatt hier Download bereit: LGBLA_TI_20210113_3
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