BITTE UNTERZEICHNET DRINGERD HIER, UNTEN SEHT IHR DEN TEXT FÜR DIE EINREICHUNG UND WAS GENAU DAHINTERSTEHT.

Sollte die EU-WRRL aufgeweicht werden, wäre das ein brutaler Rückschritt für den Gewässerschutz und äußerst schlecht für unsere Fischbestände:
https://www.fischerei-verband.at/themen/wasserrahmenrichtlinie/rette-unser-wasser/

 

Unsere Antworten für den bestmöglichen Schutz von Süßwasserökosystemen und deren Vorteile für Natur, Gesellschaft und Wirtschaft

Die Europäische Kommission prüft, ob die Wasserpolitik der EU zweckmäßig ist. Sie bittet die Öffentlichkeit darum, ihre Meinung zur Bedeutung von Süßwasserökosystemen und zu der Frage, ob die EU-Gesetzgebung einen Wandel hin zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft bewirkt und zu einer Verbesserung der Gesundheit der Gewässer geführt hat, abzugeben. Die EU-Kommission hat dafür am 17. September 2018 eine Online-Konsultation zur Wasserrahmenrichtlinie gestartet. Sie bittet alle Bürger und Interessengruppen darum, sich einzubringen und ihre Position zum Wasserschutz darzulegen.

Wir möchten Ihnen die folgenden Antworten auf die Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihren beiden Tochterrichtlinien, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (auch bekannt als die Richtlinie über prioritäre Stoffe), vorschlagen. Diese Richtlinien bilden den Rahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung des europäischen Wassers. Viele EU-Mitgliedstaaten und Sektoren mit eigenen wirtschaftlichen Interessen versuchen aktuell, die WRRL zu schwächen. Unsere Antworten stellen sicher, dass dieses revolutionäre Gesetz stark bleibt und weiterhin einen Paradigmenwechsel hin zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft in der gesamten EU ermöglichen kann.

Wir haben dabei allerdings nicht für alle Konsultationsfragen Antworten entworfen, denn nicht alle Fragen haben einen direkten Bezug zur WRRL. Bei manchen wäre zudem sehr spezifisches Wissen zur verwaltungstechnischen Umsetzung notwendig, das nur bei ausgewiesenen Experten besteht . Dies beeinträchtigt jedoch nicht die generelle Teilnahme an der Konsultation und die Gültigkeit Ihrer Antwort. Danke!

Teil I – Fragebogen für die Öffentlichkeit

1. Wie bewerten Sie die heutige Situation der Gewässer in Europa?

Nicht gut

Unsere Begründung

Trotz einiger Verbesserungen durch die Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere bei bestimmten Schadstoffen, ist der Zustand der europäischen Gewässer immer noch schlecht. 60 Prozent der Flüsse, Seen und Feuchtgebiete in der EU sind derzeit beeinträchtigt und in keinem „guten Zustand“. Beim Grundwasser sieht es besser aus, dennoch gibt es in einigen Teilen Europas erhebliche Probleme.

2. Wenn Sie an Wasser und seine verschiedenen Nutzungen und Funktionen denken, welche Priorität weisen Sie dann den folgenden Punkten zu?

  • Schutz der Trinkwasserquellen und der Versorgungssysteme: Hohe Priorität 
  • Schutz vor Wasserverschmutzung: Hohe Priorität
  • Verfügbarkeit von Trinkwasser und Wasser für den häuslichen Gebrauch: Hohe Priorität                
  • Verfügbarkeit von Wasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft: Geringe Priorität        
  • Verfügbarkeit von Wasser für die Industrie: Geringe Priorität
  • Verfügbarkeit von Wasser für Freizeit und Erholung: Hohe Priorität                         
  • Verfügbarkeit von Wasser für Verkehrszwecke: Geringe Priorität             
  • Verfügbarkeit von Wasser für die Energieerzeugung: Geringe Priorität
  • Schutz natürlicher Gewässer und damit verbundener Ökosysteme: Hohe Priorität                           
  • Hochwasserschutz und -prävention: Hohe Priorität                                         

Unsere Begründung

Wenn die WRRL ordnungsgemäß umgesetzt wird, sollte genügend Wasser für alle legitimen Wassernutzungen vorhanden sein. Dennoch sollten bei der Wasserverteilung Trinkwasser und die Erhaltung von Ökosystemen, u.a. als Wasserquelle für andere Nutzer, im Vordergrund stehen.

3. Glauben Sie, dass Wasser derzeit nachhaltig bewirtschaftet und genutzt wird?

Nein

Unsere Begründung

Die Mitgliedstaaten zeigen derzeit wenig Ehrgeiz, um die Hauptursachen der nicht nachhaltigen Bewirtschaftung der europäischen Wasserressourcen anzugehen. Die derzeitige Umsetzung des EU-Wasserrechts – das gerade zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und -nutzung existiert – ist geprägt durch die übermäßige Nutzung. Die Ausnahmeregelungen werden missbraucht. Sie ermöglichen es den Regierungen, dringend benötigte Maßnahmen zu verschieben, Ziele abzuschwächen und Projekte mit negativen Auswirkungen auf Gewässerökosysteme voranzutreiben. Darüber hinaus sind die derzeitigen Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete unwirksam. Das liegt an der unzureichenden Planung durch Behörden, die sich stark auf freiwillige Maßnahmen stützen, und nicht über ausreichende Mittel zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands verfügen. Daher werden die Umweltziele nicht erreicht. Schließlich zahlen große Wassernutzer und Verursacher (z.B. Landwirte mit nicht nachhaltigen landwirtschaftlichen Praktiken) nicht ihren gerechten Anteil, um die Schäden zu beheben, die sie an den umliegenden Gewässern verursacht haben. Die Kosten werden hauptsächlich von Steuerzahlern und Verbrauchern über die Wasserrechnungen getragen.

6. Finden Sie, dass sich die Bewirtschaftung der Wasserressourcen in Ihrem Land seit der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie (2003) und der Hochwasserrichtlinie (2009) verbessert hat? Anmerkung: In diesen Jahren wurden die Richtlinien in nationales Recht umgesetzt..

Ja, teilweise

Unsere Begründung

Obwohl die wasserpolitischen Ziele der EU noch nicht erreicht wurden und die Ambitionen der Mitgliedstaaten in Bezug auf eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung gering sind, hat sich die WRRL positiv auf die Managementpraktiken in ganz Europa ausgewirkt. Es wurden solide Managementstrukturen geschaffen, und unser Wissen über den Zustand und die Belastungen von Flüssen, Seen, Feuchtgebieten, Deltas, Grundwasser und Küstengewässern in der EU hat sich erheblich verbessert. Dies gilt auch für das Wissen über die kostengünstigsten Maßnahmen zur Bewältigung der Belastungen. Die Transparenz in der Wasserwirtschaft und in der Öffentlichkeitsbeteiligung, die beide direkte Ergebnisse der WRRL sind, haben sich deutlich verbessert. Schließlich haben wir Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen Ländern beobachtet, die sich Flusseinzugsgebiete teilen und einen wichtigen grenzüberschreitenden Schutz der Süßwasserökosysteme gewährleisten.

7. Glauben Sie, dass sich die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers in Ihrem Land oder Ihrer Region seit der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie verbessert hat?

Ja, teilweise

Unsere Begründung

Die Verbesserungen hängen in hohem Maße von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten ab, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Flüsse, Seen, Feuchtgebiete und ihr Grundwasser in einem guten Zustand sind. Dort wo die WRRL ordnungsgemäß umgesetzt wurde, haben Verbesserungen der Wasserkörper stattgefunden. Insgesamt haben wir festgestellt, dass die Kombination von Maßnahmen im Rahmen der WRRL in ganz Europa zu einer Verringerung der Verschmutzung durch städtische, industrielle und landwirtschaftliche Quellen geführt hat. Sie hat dazu beigetragen, negative Veränderungen der natürlichen Bedingungen von Ökosystemen zu verhindern, indem einige destruktive Infrastrukturprojekte gestoppt oder angepasst wurden. In ganz Europa gab es Wellen von Sanierungen von Süßwasser-Ökosystemen, und einige Sanierungsmaßnahmen (z.B. der Rückbau von Dämmen) hatten unmittelbare positive Auswirkungen auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.

8. Welche der folgenden Faktoren stellt für Sie ein Hindernis für die Erreichung eines guten qualitativen und/oder quantitativen Zustands der Oberflächengewässer/des Grundwassers dar? (vergeben Sie bitte jeweils eine Punktzahl zwischen 5 und 1: 5 = massives Hindernis, 4 = großes Hindernis, 3 = mittleres Hindernis, 2 = geringes Hindernis, 1 = kein Hindernis. Es sollten möglichst alle Faktoren bewertet werden, Sie können aber auch mit „Weiß nicht/Keine Meinung“ antworten).

Quantitativer Aspekt

  • Steigender Bedarf an Trinkwasser/Bevölkerungszunahme : 2 (geringes Hindernis)
  • Steigender Wasserbedarf in Energieerzeugung, Industrie und Landwirtschaft: 5 (massives Hindernis)
  • Steigender Wasserbedarf für gewerbliche Tätigkeiten: 3 (mittleres Hindernis)
  • Steigender Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung: 5 (massives Hindernis) 
  • Intensivere Dürreperioden (und damit eine geringere Wasserverfügbarkeit) aufgrund des Klimawandels: 2 (geringes Hindernis) 

Wasserverschmutzung

  • Wasserverschmutzung durch Pestizideinsatz in der Landwirtschaft: 5 (massives Hindernis)
  • Wasserverschmutzung durch Nährstoffe aus: 5 (massives Hindernis)

(a) dem Abwasser kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen: 2 (geringes Hindernis)

(b) dem landwirtschaftlichen Einsatz von Düngemitteln und Wirtschaftsdünger: 5 (massives Hindernis)

  • Schwermetallbelastung aus allen Quellen, einschließlich des historischen Bergbaus: 5 (massives Hindernis)
  • Anhaltende Verschmutzung durch inzwischen in der EU verbotene organische Chemikalien: 4 (großes Hindernis)
  • Neue Verunreinigungen (z. B. Mikroplastik, Arzneimittel): Weiß nicht/Keine Meinung

(a) Mikroplastik: Weiß nicht/Keine Meinung

(b) Arzneimittel: 3 (mittleres Hindernis)

(c) sonstige neue Schadstoffe: Weiß nicht/Keine Meinung

  • Unzureichende Regulierung der Schadstoffemissionen: 2 (geringes Hindernis)

Biodiversität

  • Schädliche Einwirkung auf aquatische Ökosysteme: 5 (massives Hindernis)
  • Schädliche Einwirkung auf wasserabhängige Landökosysteme: 5 (massives Hindernis)

Infrastrukturausbau  

  • Physische Veränderungen von Wasserkörpern (z. B. Flussbegradigung, Dammbau, Hochwasserschutz, Bergbau): 5 (massives Hindernis)
  • Unterkapazität der Kanalisation (und dadurch Überlauf): 3 (mittleres Hindernis)
  • Unzureichende oder begrenzte Speicherung (Bewässerung, Energieerzeugung usw.): Weiß nicht/Keine Meinung
  • Leckagen in den Trinkwasserversorgungsnetzen: 3 (mittleres Hindernis)

Wasserentnahme

  • Illegale oder ungeregelte Entnahme: 5 (massives Hindernis)
  • Geregelte, aber nicht nachhaltige Entnahme: 5 (massives Hindernis)
  • Geringe Entnahmegebühren (führt dazu, dass Wasser verschwendet und/oder nicht gesammelt/wiederverwendet wird): 5 (massives Hindernis)

Unsere Begründung

Süßwasserökosysteme sind zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Hauptursachen für die Verfehlung des Ziels, Oberflächen- und Grundwasser in einen guten Zustand zu bringen, sind die Einträge in die Gewässer aus der Landwirtschaft, die übermäßige Wasserentnahme aus Grundwasserleitern und Flüssen (größtenteils aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken) sowie die Veränderung der natürlichen, physikalischen und hydromorphologischen Bedingungen von Flüssen und anderen Süßwasserökosystemen durch Wasserkraft, Schifffahrt, Landwirtschaft und Hochwasserschutz. Darüber hinaus stellt die Tatsache, dass die Hauptverursacher und -nutzer nicht verpflichtet sind, den von ihnen verursachten Schaden gerecht zu bezahlen (eine starke Forderung der WRRL, die derzeit nicht erfüllt wird), ebenfalls ein erhebliches Hindernis für die Erhaltung von Flüssen, Seen, Feuchtgebieten, Küstengewässern und Grundwasser in einem guten Zustand dar. Die Auswirkungen neuer Schadstoffe, einschließlich Mikrokunststoffe, auf die Erreichung der Ziele der WRRL wurden noch nicht bewertet.

9. Was sind die größten Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in Ihrem Land oder Ihrer Region? Kreuzen Sie die wichtigsten Herausforderungen an.

höchstens 5 Antwort(en)

  • Fehlende Priorisierung von Wasserfragen auf der nationalen politischen Agenda
  • Unzureichende Konsultation und Einbeziehung der Öffentlichkeit und der relevanten Interessengruppen
  • Unzureichende Vernetzung mit anderen wasserbezogenen Sektoren und widersprüchliche Planungspolitik
  • Probleme aufgrund von landwirtschaftlichen Tätigkeiten (z. B. Nährstoffe, Eutrophierung, Pestizide, Entnahmen)
  • Sonstiges: Fehlender politischer Wille einer Regierung die Ziele der WRRL in die Politik für Landwirtschaft, Energie (Wasserkraft), Verkehr (Schifffahrt) und Hochwasserschutz so zu integrieren, dass diese Nutzungen nicht zu einer Verschlechterung der Wasserkörper führen und die Erreichung eines guten Zustands für die Zukunft nicht verhindert wird; weiterhin die Inanspruchnahme von Ausnahmen und fehlende finanzielle Mittel von  wasserwirtschaftlichen Maßnahmen.

Unsere Begründung

Der fehlende politische Wille der Regierungen, den größten Belastungen ihrer Süßwasserökosysteme wirksam zu begegnen, ist bei weitem die größte Herausforderung für eine nachhaltige Wasserwirtschaft in Europa. Das geringe Engagement ist auch darauf zurückzuführen, dass Wasser nicht oben auf der politischen Agenda steht. Die Bedeutung gesunder Süßwasserökosysteme wird allgemein unterbewertet. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Energie und Verkehr. So fördert die EU-Agrarpolitik beispielsweise die Intensivierung der Landwirtschaft, die zu Umweltverschmutzung und Überbeanspruchung der Ökosysteme führt. Die Energiepolitik fördert und subventioniert z.B. die Wasserkraft, trotz der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und oft unbedeutendem Beitrag zur Energieversorgung. Die Verkehrspolitik hat die Entwicklung von Infrastrukturmaßnahmen vorangetrieben, ohne bei der Prüfung von Trassen und Alternativen die Süßwasserarten und ihre Lebensräume ausreichend zu berücksichtigen. Die Nichtbeteiligung eines breiten Spektrums von Interessengruppen (einschließlich Umweltgruppen und der Öffentlichkeit) an Entscheidungen, die für den Schutz und die Wiederherstellung unserer Gewässer relevant sind, stellt ebenfalls ein Hindernis für die notwendigen Maßnahmen dar, wie auch  der mangelnde Wille, Mittel für die erforderlichen Maßnahmen bereitzustellen

11. Welche Maßnahmen haben Ihrer Meinung nach seit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht 2003 am meisten zur Verbesserung der Wasserqualität und Wassernutzungseffizienz beigetragen? (Vergeben Sie bitte jeweils eine Punktzahl zwischen 5 und 1: 5 = erhebliche Verbesserung, 4 = starke Verbesserung, 3 = mäßige Verbesserung, 2 = leichte Verbesserung, 1 = keine Verbesserung. Es sollten möglichst alle Punkte bewertet werden, Sie können aber auch mit „Weiß nicht/Keine Meinung“ antworten).

  • Strengere Regulierung der Umweltverschmutzung: 3 (mäßige Verbesserung)
  • Strengere Regulierung zur Minimierung des Einsatzes gefährlicher Chemikalien in der Industrie usw.: 3 (mäßige Verbesserung)
  • Internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung: 3 (mäßige Verbesserung)
  • Veränderte Ansätze zur Nutzung von Wasser für die Energieerzeugung/-umwandlung (z. B. Wasserkraft, Wasserkühlsysteme): 2 (leichte Verbesserung)
  • Effizientere Abwasserbehandlungstechnologien: 4 (Major improvement)
  • Bessere Technologie in Haushalten/Geräten zur Reduzierung des Wasserverbrauchs (z. B. Doppelspültoiletten, Duschkopfdurchflussbegrenzer, umweltfreundliche Waschmaschinen): 2 (leichte Verbesserung)
  • Wassernutzungsgebühren (z. B. auf Basis der Wassermessung in Industrie, Landwirtschaft und Haushalten): 3 (mäßige Verbesserung)
  • Mehr öffentlich zugängliche Informationen über Wasserqualität, Wasserverfügbarkeit und Wasserzuteilung: 2 (leichte Verbesserung)
  • Nachhaltigere Wassernutzung in der Landwirtschaft: 2 (leichte Verbesserung)
  • Änderungen bei anderen landwirtschaftlichen Praktiken, die sich auf Wasserqualität und -verfügbarkeit auswirken könnten (z. B. geringerer Pestizideinsatz, ökologischer Landbau, Fruchtfolge): 2 (leichte Verbesserung)
  • Stadtplanung, die „Raum für Wasser schafft“: 3 (mäßige Verbesserung)
  • Bessere Verknüpfung von Gewässerschutz und -nutzung für den Verkehr: 2 (leichte Verbesserung)
  • Akademische Forschung und Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur Verbesserung der Wassernutzungseffizienz und Bekämpfung möglicher Verschmutzungsquellen: 2 (leichte Verbesserung)
  • Sonstiges: /

Unsere Begründung

Die im Hinblick auf die Ziele der WRRL wirksamsten Maßnahmen waren Regulierungsmaßnahmen, wie Beschränkungen bei der Verwendung bestimmter Schadstoffe, der Einsatz wirtschaftlicher Instrumente wie Wassertarife sowie die Umsetzung von Maßnahmen, die durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften wie die Abwasserbehandlung eingeführt wurden. Die gewählten freiwilligen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Eindämmung der Verschmutzungen durch die Landwirtschaft oder die Überbeanspruchung, waren weit weniger wirksam. 

13. Machen Sie sich Sorgen über die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserqualität und -verfügbarkeit?

Ja, über beides

14. Wird Ihrer Meinung nach genug getan, um den Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserqualität und -verfügbarkeit entgegenzuwirken?

Nein

Unsere Begründung (for answers to questions 13 and 14)

Unsere Begründung (für die Antworten auf die Fragen 13 und 14)

In vielen Teilen Europas, insbesondere im Mittelmeerraum, dürfte der Klimawandel den Wasserbedarf erhöhen, aber auch die Wasserversorgung verringern. In anderen Teilen Europas werden zunehmende Abflüsse, Überschwemmungen oder ein steigender Meeresspiegel ein größeres Problem darstellen und sich negativ auf die Wasserqualität und die Infrastruktur zur Trinkwasserversorgung auswirken. Wir sind bereits Zeugen dieser Phänomene und können erwarten, dass sie sich in den kommenden Jahren verstärken werden. Es ist zu beachten, dass nicht nur der Klimawandel, sondern vor allem die Misswirtschaft unserer Wasserressourcen zu Wasserknappheit oder den negativen Auswirkungen von Überschwemmungen führt. Die Regierungen werden in Zukunft viel mehr tun müssen, um gleichzeitig den Wasserbedarf für eine nachhaltige Landwirtschaft, Energieerzeugung und Industrie sowie der wachsenden Bevölkerung und der Süßwasserökosysteme zu decken. Die WRRL ist das perfekte Werkzeug, um dieser Herausforderung zu begegnen.

22. Wie vertraut sind Sie mit den folgenden EU-Rechtsakten und den damit verbundenen Anforderungen?

Wasserrahmenrichtlinie: Einigermaßen vertraut

Grundwasserrichtlinie: Einigermaßen vertraut

Richtlinie über Umweltqualitätsnormen: Einigermaßen vertraut

Hochwasserrichtlinie: Einigermaßen vertraut

23. Haben die oben genannten EU-Rechtsakte dazu beigetragen, dass die Flüsse und Seen weniger verschmutzt und sicherer sind als noch vor einem Jahrzehnt?

Ja, weitgehend

Unsere Begründung

Wir haben in den meisten europäischen Flüssen und Seen eine bemerkenswerte Verringerung der mit städtischen und industriellen Abwässern verbundenen Schadstoffe (z.B. Ammonium und Phosphat) festgestellt. Auch für die überwiegende Mehrheit der Badegewässer wird die Qualität als gut eingestuft. Allerdings bleiben die Herausforderungen für die Erreichung einer guten Gewässerqualität bestehen, insbesondere im Hinblick auf die diffusen Belastungen durch die Landwirtschaft.

24. Haben die oben genannten EU-Rechtsakte dazu beigetragen, dass das Grundwasser in Ihrem Land weniger belastet und sicherer ist als noch vor einem Jahrzehnt?

Ja, teilweise

Unsere Begründung

Da das Grundwasser weniger schnell auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung reagiert als Flüsse und Seen, ist der abnehmende Trend der Verschmutzung im Grundwasser weniger sichtbar. Die Einträge aus und die Wassernutzung durch die Landwirtschaft bleiben die anhaltende Hauptursache für den schlechten Zustand des Grundwassers in Europa. 

25. Wie bewerten Sie den Gesamtbeitrag der oben genannten EU-Rechtsakte zu einer besseren Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Wassermenge und -verfügbarkeit eingeschlossen?

Großer Beitrag

Unsere Begründung

Die WRRL war der wichtigste Motor bei der Entwicklung strengerer und ehrgeizigerer nationaler Rechtsvorschriften für die nachhaltige Wassernutzung und den Schutz von Süßwasserökosystemen vor Verschmutzung, Überbeanspruchung und negativen Veränderungen ihrer natürlichen Bedingungen. Beispiele aus ganz Europa zeigen deutlich, dass die WRRL die treibende Kraft für Verbesserungen in der Wasserwirtschaft, den Schutz von Süßwasserökosystemen, der biologischen Vielfalt war und ist. Dies gilt auch für die Dienstleistungen, die diese Ökosysteme für Mensch, Natur und Wirtschaft erbringen. Obwohl noch viel mehr getan werden muss, um dieses Gesetz umzusetzen und durchzusetzen, ist die WRRL für den Zweck geeignet, für den sie konzipiert wurde. 

26. Wie bewerten Sie den Gesamtbeitrag der oben genannten EU-Rechtsakte zur Verhütung der Verschmutzung von Übergangs- und Küstengewässern (u. a. Fjorde, Ästuare, Lagunen, Deltas)?

Großer Beitrag

Unsere Begründung

Der Geltungsbereich der WRRL sieht für Übergangs- und Küstengewässer das gleiche Schutzniveau vor Verschmutzung vor wie für Flüsse und Seen, und wir haben in diesen Gewässern Verbesserungen bei der chemischen Verschmutzung festgestellt. Im Vergleich sind jedoch die Übergangs- und Küstengewässer stärker als Flüsse und Seen von Verschmutzungen betroffen, was darauf hindeutet, dass die Mitgliedstaaten diesem Druck in Fjorden, Ästuaren, Lagunen und Deltas nicht wirksam begegnen.

Ergänzender Kommentar: 

Mir liegt der heutige und zukünftige Zustand unserer Süßwasser-Ökosysteme am Herzen. Ich teile die Meinung der Umweltverbände, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) “fit for purpose” ist, zum Schutz und der Wiederherstellung unserer Gewässer geführt hat, sowie unserer Wirtschaft und Gesellschaft nutzt. Bitte beachten Sie auch meine ausführlichere Erklärung, warum die WRRL effektiv, effizient, relevant, stimmig und ein Mehrwert ist, in der Kommentarbox von Teil II der Umfrage. 

Als ein/e Bürger/in, der/dem die Umwelt wichtig ist, lehne ich Änderungen der WRRL ab und wünsche mir, dass ihre hohen Schutzstandards in ganz Europa erhalten und erreicht werden. Im Moment zeigen die Mitgliedstaaten wenige Ambitionen bei der Implementierung der WRRL. Dies zeigt sich in ineffektiven Bewirtschaftungsplänen, schlecht umgesetzten Maßnahmenprogrammen, mangelnder Finanzierung der Implementierung von Kontrollmechanismen, und dem exzessiven Gebrauch (und Missbrauch) von verschiedenen Ausnahmeregelungen innerhalb der WRRL. Die WRRL muss von den Mitgliedstaaten vollständig implementiert werden. Und von der Europäischen Kommission stärker durchgesetzt werden.

Teil II – Fragebogen für Fachleute

1. Wie effektiv hat die Umsetzung der oben genannten Richtlinien zur Erreichung der folgenden Ziele beigetragen?

  • Vermeidung der Verschlechterung des Zustands: Halbwegs effektiv
  • Schutz und Verbesserung aquatischer Ökosysteme: Halbwegs effektiv 
  • Verringerung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern: Sehr effektiv
  • Verringerung der Nährstoffbelastung von Oberflächengewässern: Sehr effektiv
  • Verringerung der chemischen Verschmutzung des Grundwassers: Sehr effektiv
  • Verringerung der Nährstoffbelastung des Grundwassers: Nicht sehr effektiv
  • Schutz der Grundwasserkörper vor Erschöpfung: Nicht sehr effektiv
  • Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung: Nicht sehr effektiv
  • Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen von Oberflächengewässern: Nicht sehr effektiv
  • Leistung eines Beitrags zum Schutz der Meeres- und Küstengewässer: Nicht sehr effektiv
  • Sicherstellung ausreichender Investitionen in Infrastruktur und Maßnahmen: Nicht sehr effektiv
  • Senkung der Kosten der Trinkwassergewinnung: Halbwegs effektiv
  • Minderung der Auswirkungen von Dürreperioden: Halbwegs effektiv
  • Hochwasserrisikomanagement: Halbwegs effektiv
  • Leistung eines Beitrags zu einer ausreichenden Versorgung mit Wasser guter Qualität: Halbwegs effektiv

Unsere Begründung

Die Wirksamkeit der Gesetzgebung geht Hand in Hand mit der Art und Weise, wie sie umgesetzt wurde. In Fällen, in denen eine angemessene Kombination von Maßnahmen umgesetzt wurde (z.B. Verbot gefährlicher Chemikalien zur Verringerung der chemischen Verschmutzung), war die WRRL mäßig bis sehr wirksam. Um andere Ziele zu erreichen, wie die Verringerung der Nährstoffbelastung durch die Landwirtschaft, sind wirksamere Maßnahmen erforderlich. Die bisher getroffenen Maßnahmen reichen für die Zielerreichung der WRRL nicht aus.

3. Werden Ihres Wissens nach alle Anforderungen der Richtlinien in Ihrem Land wirksam umgesetzt und durchgesetzt?

Nein

Wenn nein, führen Sie bitte Beispiele für die wesentlichsten Umsetzungslücken der jeweiligen Richtlinien an:

Wasserrahmenrichtlinie:

  • Ineffektive Flussgebietsmanagement- und Bewirtschaftungspläne, denen es an angemessen Maßnahmen zur Bewältigung der Hauptprobleme mangelt; Maßnahmen sind zu unkonkret und ohne Umsetzungsdruck, weil sie freiwillig sind.  Die Regierungen zögern, verbindliche Maßnahmen einzuführen.  Es fehlen ausreichende Sanierungsmaßnahmen.
  • Unzureichende Überwachung und Verfahren zur Bewertung und Klassifizierung des Zustands von Wasserkörpern. Es gibt Unsicherheiten in Bezug auf den Status und die Gründe für Verfehlung der WRRL-Ziele. Oft wird eine sehr offensichtliche Beeinträchtigung oder eine Zustandsverschlechterung nicht erkannt. 
  • Für die Umsetzung der RBMPs und BWP werden keine ausreichende Mittel in den nationalen Haushalten für die Maßnahmenumsetzung bereitgestellt. Es fehlt die Unterstützung von Maßnahmenträgern bei der Beantragung von EU-Mitteln sowie Instrumente, die Wassernutzer mit einem angemessenen Beitrag an der Kostendeckung für die Wassernutzung oder zur Beseitigung von Verschmutzungen beteiligen. Dazu zählen insbesondere die Kosten, die durch die Einträge aus der Landwirtschaft entstehen. Es gibt keine Anerkennung der ökologischen und sozioökonomischen Vorteile, die sich aus der Verbesserung des Gewässerzustands ergeben.
  • In einigen Ländern verhindern nationale Gesetze die Überprüfung und Änderung bestehender Genehmigungen, z.B. für Wasserkraft oder -entnahme, so dass die Einhaltung der WRRL-Ziele nicht gewährleistet ist.
  • Missbrauch verschiedener Ausnahmen für die fristgemäße Erreichung der Ziele. Häufig sind die Begründungen für diese Ausnahmen unzureichend und es ist nicht klar, ob überhaupt Maßnahmen ergriffen werden, um die Ziele zu erreichen. Manchmal werden pauschale Ausnahmen für bestimmte Sektoren (z.B. Hochwasserschutz) angewandt.
  • Mangelnde Transparenz. Die Öffentlichkeit ist nicht wirksam beteiligt. Den wasserwirtschaftlichen Entscheidungen, einschließlich der RBMP-Prozesse, mangelt es an Transparenz. 

Unsere Begründung

Viele Regierungen haben noch nicht alle Anforderungen umgesetzt. Die ausgewählten freiwilligen Maßnahmen sind beispielsweise zur Bekämpfung der Verschmutzung der Landwirtschaft nicht wirksam oder verfügen über keine Mittel für deren Umsetzung. Viele Regierungen haben den Interpretationsspielraum in der WRRL in der Regel missbraucht und die Ziele gesenkt.  Es wurden längere Zeiträume eingeräumt, um unsere Flüsse, Seen und Grundwasserleiter wieder in einen guten Zustand zu bringen. Darüber hinaus wurden die Verursacher nicht zur Zahlung verpflichtet, um die Schäden zu beheben, die sie an und in unseren Gewässern verursacht haben.

4. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie gilt ein Gewässer nur dann als in gutem Zustand, wenn sich alle relevanten Qualitätskomponenten in gutem Zustand befinden und die entsprechenden Qualitätsnormen für den guten Zustand erfüllt sind („One out – all out“-Prinzip). Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu:

  • Das „One out – all out“-Prinzip wird in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet: Stimme weitgehend zu
  • Der „One out – all out“-Ansatz zeigt deutlich auf, wo Verbesserungen nötig sind: Stimme weitgehend zu
  • Die Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse nach dem „One out – all out“-Prinzip erlaubt eine angemessene Priorisierung von Maßnahmen: Stimme weitgehend zu 
  • Es wäre leichter, der Öffentlichkeit zu erklären, wo Fortschritte erzielt worden sind, wenn der veröffentlichte offizielle Zustand nicht auf dem „One out – all out“-Prinzip beruhen müsste: Stimme nicht zu
  • Der „One out – all out“-Klassifizierungsansatz veranlasst Mitgliedstaaten, sich auf die Verbesserung von Gewässern in einem fast guten Zustand zu konzentrieren anstatt auf jene im schlechtesten Zustand: Stimme nicht zu
  • Es sollte geprüft werden, wie die „One out – all out“-Bewertung durch zusätzliche Komponenten zur Abbildung des Fortschritts in Bezug auf den ökologischen Zustand ergänzt werden könnte: Stimme nicht zu 
  • Durch das Abrücken von einer Bewertung nach dem „One out – all out“-Prinzip könnte man offene Fragen leicht aus den Augen verlieren: Stimme weitgehend zu

Unsere Begründung

Das One-Out-All-Out ist ein wichtiges wissenschaftliches Prinzip der WRRL.  Es bedeutet, wenn beispielsweise der Zustand von Fischen unter dem Standard liegt, kann ein Fluss oder ein See nicht als ökologisch intakt eingestuft werden, obwohl sich die Wasserqualität verbessert hat. Die Behörden können jedoch ihre Fortschritte bei der Bekämpfung der chemischen Verschmutzung in demselben Fluss oder See kommunizieren, dieser wissenschaftliche Grundsatz hindert sie nicht daran. Durch die getrennte Darstellung der zu bewertenden Qualitätskomponenten werden die Erfolge sichtbar und die durchgeführten Maßnahmen lassen sich rechtfertigen. Das One-Out-All-Out-Prinzip stellt sicher, dass alle Wasserprobleme angegangen werden. Es erkennt an, dass Süßwasserökosysteme aus komplexen, miteinander verbundenen und voneinander abhängigen Beziehungen zwischen Arten und physikalischen-chemischen Prozessen und hydromorphologischen Bedingungen bestehen, und verkörpert das Vorsorgeprinzip angesichts der Unsicherheit darüber, wie diese komplexen Wechselwirkungen und Interdependenzen funktionieren.   

17. Wird Ihrer Meinung nach der Grundsatz der Kostendeckung (Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie) in Ihrem Land angewendet?

Nein

Wenn nein oder nur teilweise, erläutern Sie dies bitte: 

Obwohl eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten Wasserpreisregelungen eingeführt oder angepasst hat, um den Anforderungen der WRRL gerecht zu werden, bleibt eine angemessene Wasserpreisgestaltung eine große Herausforderung in der gesamten EU:

  • Die Wasserpreise wurden Sektor übergreifend nicht vollständig und angemessen umgesetzt und beschränken sich stattdessen oft auf die Abwasserbehandlung und die Bereitstellung von Trinkwasser. 
  • Die Preise spiegeln nicht die tatsächlichen Kosten wieder, wobei Umwelt- und/oder Ressourcenkosten selten in das Preissystem integriert sind. Umwelt- und Ressourcenkosten werden oft gar nicht erst berechnet.  
  • Einige Mechanismen sind selektiv und schließen bestimmte Großverbraucher oder Verursacher aus, und es besteht oft ein großes Ungleichgewicht zwischen den Beiträgen der verschiedenen Wassernutzer, wobei die öffentlichen Haushalte oft die größte Last tragen, indem sie viel mehr zahlen als die Landwirtschaft und/oder die Industrie.

Unsere Begründung

Die Gesetzgebung verpflichtet die Länder, die Verursacher für die Maßnahmen zur Bewältigung der von ihnen verursachten Probleme zur Kasse zu bitten. Dies ist jedoch noch nicht geschehen. Einige Regierungen haben sich dafür entschieden, die Wasserrechnungen zu erhöhen, anstatt angemessene wirtschaftliche Instrumente einzuführen. Oft zahlen die Verbraucher die Aufbereitung und Sanierung der Wasserressourcen, wenn Landwirte im industriellen Maßstab für die Gewässerverschmutzung und Beeinträchtigung verantwortlich sind.

24. Gibt es unter Berücksichtigung der Ziele und des Nutzens der Wasserrahmenrichtlinie Anhaltspunkte dafür, dass die Richtlinie einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für Behörden (national, regional oder lokal), Wirtschaftsteilnehmer (z. B. Industrie, Wasserunternehmen), einzelne Bürger oder andere Parteien verursacht?

Nein

Unsere Begründung

Maßnahmen zur Wiederherstellung ökologisch intakter Gewässersysteme haben ihren Preis. Die Vorteile gesunder Flüsse, Seen und Feuchtgebiete wiegen diese Kosten jedoch bei weitem auf. Die Wirtschaftssektoren, die für die Beeinträchtigung unsere Gewässer verantwortlich sind, müssen Maßnahmen zur Lösung der Verschmutzungs- und ökologischen Probleme ergreifen. Es gibt keine Beweise dafür, dass die WRRL unverhältnismäßige Verpflichtungen auferlegt hat. Darüber hinaus verfügt die WRRL über mehrere rechtliche Instrumente, die sicherstellen, dass keine Maßnahmen, die zu kostenträchtig sind oder die Industrie (z.B. die Wasserkraftproduzenten)  zu stark belasten, ergriffen werden müssen.

34. Glauben Sie, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, der Grundwasserrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie das allgemeine Bewusstsein dafür erhöht hat, wie wichtig eine gute Wasserqualität für die Umwelt und menschliche Gesundheit ist und wie sie erreicht werden kann?

Teilweise

Wenn nein oder nur teilweise, erläutern Sie dies bitte:

Die WRRL hat eine Reihe relevanter Verpflichtungen festgelegt, die bei ordnungsgemäßer Umsetzung das Verständnis und die Wertschätzung der Menschen für die Bedeutung von Wasser verbessern und so die Unterstützung bei der Erreichung der Ziele der WRRL sicherstellen können. Trotz einiger positiver Beispiele sind die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung der WRRL jedoch bisher nicht vollständig umgesetzt.  So wurden oft die Möglichkeiten verpasst, den Nutzen intakter Süßwasserökosysteme richtig zu kommunizieren, die Menschen an der Umsetzung der ehrgeizigen WRRL zu beteiligen und die Unterstützung durch die Gesellschaft zu fördern.  

Unsere Begründung

Aufgrund der Verpflichtungen aus der WRRL wissen wir heute viel mehr über den Zustand unserer Gewässer, die zu lösenden Probleme, sowie darüber, wo Erfolge bei der Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten zur Verringerung von Hochwasserschäden oder bei der Beseitigung von Dämmen zur Wiedereinwanderung von Fischen möglich waren.  Die WRRL verpflichtet die Regierungen, die Bürger zu konsultieren und in die Entscheidungen über die Zukunft ihrer Flüsse, Seen und Küsten einzubeziehen. Die Regierungen haben jedoch den Wert von Wasser und intakten Ökosystemen, die immer noch in erster Linie als Wasser- und Energiequellen wahrgenommen werden, nicht ausreichend erkannt. Wichtige Vorteile wie die Süßwasserfischerei, der natürliche Hochwasserschutz für Städte und Sedimentströme, die die Deltas der Welt über dem steigenden Meeresspiegel halten, werden oft übersehen.

37. Sind irgendwelche Aspekte der Wasserrahmenrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, der Grundwasserrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie inzwischen in Bezug auf die Erreichung eines guten Zustands oder die Verringerung des Hochwasserrisikos obsolet? 

Wasserrahmenrichtlinie: Nein

Grundwasserrichtlinie: Nein

Richtlinie über Umweltqualitätsnormen: Nein

Hochwasserrichtlinie: Nein

Unsere Begründung

Die in der WRRL festgelegten Verpflichtungen bleiben angesichts des ständig zunehmenden Drucks auf unsere Gewässer, des wachsenden Wasserbedarfs sowie der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Überschwemmungen und Dürren relevant. Die WRRL ist flexibel genug, um auf sich ständig ändernde Umstände, einschließlich des Klimawandels oder neuer technologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, zu reagieren.

38. Ermöglichen die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie über die Beurteilung des ökologischen Zustands eine hinreichend genaue Unterscheidung zwischen den Auswirkungen des Klimawandels und anderen Auswirkungen?

Ja, vollständig

Unsere Begründung

Die WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Belastungen unserer  Gewässer zu bewerten. Die Auswirkungen des Klimawandels müssen als zusätzlicher Druck behandelt und in die Bewirtschaftungsplanung der Flussgebiete der Länder angemessen einbezogen werden. Dieser Zusammenhang zwischen Klimawandel und anderen Belastungen kann durchaus durch eine sorgfältige Definition des „ökologischen Zustands“ angegangen werden. Darüber hinaus ist der flexible Planungsprozess der WRRL gut geeignet, um die Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen.

42. Reichen die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie und der Grundwasserrichtlinie aus, um die Grundwasserkörper vor technologischen Entwicklungen wie Fracking zu schützen?

Ja

Unsere Begründung

Die WRRL und die Grundwasserrichtlinie können dem Druck, der sich aus neuen technologischen Entwicklungen ergibt, aufgrund des Vorsorgeprinzips und der Verpflichtung der WRRL, allen Belastungen der Gewässer zu begegnen, gerecht werden – sowohl in Bezug auf die Bewertung als auch hinsichtlich der Entwicklung einer kosteneffizienten Kombination von Maßnahmen zur Lösung der Probleme. Dazu gehört auch das Fracking mit den beiden potenziellen Auswirkungen auf das Grundwasser: die Wasserentnahme für die Herstellung der Injektionsflüssigkeit sowie die Entsorgung des Abwassers. Direkte Einleitungen von Schadstoffen in das Grundwasser (z.B. Einleitung von Abwasser aus hydraulischen Frakturen) sind nach der WRRL verboten. Zusammen mit anderen EU-Rechtsvorschriften (z.B. UVP-Richtlinie, Vogelschutz- und Habitatrichtlinie, Bergbauabfallrichtlinie, REACH-Verordnung, Biozidverordnung, Umwelthaftungsrichtlinie) kann das Fracking geregelt werden. Dazu gehört die Planung der Maßnahme, die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung über die Bewältigung von Umweltauswirkungen zwischen den Mitgliedstaaten bis hin zur Nichtgenehmigung von Projekten.

46. Inwieweit sind Ihrer Meinung nach die Wasserrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, die Grundwasserrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie in sich kohärent?

In sich vollständig kohärent

Unsere Begründung

Die Erreichung einer größeren politischen Kohärenz innerhalb der EU-Wasserpolitik war ein wichtiger Grund für die Einführung der WRRL. Große Gewässerbelastungen werden nun in einem gemeinsamen Rechtsrahmen angegangen, und die EU-Wasserrechtsvorschriften sind kohärent. Fristen und spezifische Aufgaben wie die Beteiligung der Öffentlichkeit müssen koordiniert werden.

49. Ist der sich aus den Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, der Grundwasserrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie ergebende rechtliche Rahmen Ihrer Meinung nach mit den folgenden Umweltpolitiken/sektoralen Politiken kohärent?

  • EU-Strategie für Grüne Infrastruktur: Vollständig kohärent
  • Biodiversitätspolitik: Vollständig kohärent
  • Chemikalienpolitik: Vollständig kohärent
  • Meeresschutzpolitik: Vollständig kohärent
  • Politik zur Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung seiner Folgen: Teilweise kohärent
  • Politik zu Industrieemissionen: Vollständig kohärent
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität: Vollständig kohärent
  • Abfallpolitik: Vollständig kohärent
  • Ressourceneffizienz: Vollständig kohärent
  • Umwelthaftung: Vollständig kohärent
  • Umweltkriminalität: Vollständig kohärent
  • Verkehrspolitik: Inkohärent
  • Gesundheitsschutz: Vollständig kohärent
  • Agrarpolitik: Inkohärent
  • Forschung und Innovation: Vollständig kohärent
  • Life+ Finanzierung: Vollständig kohärent
  • Regionalpolitik: Teilweise kohärent
  • Katastrophenschutzpolitik: Vollständig kohärent
  • Sonstiges: Energie: Inkohärent

Hier können Sie weitere Kommentare abgeben: 

Viele Teile der EU-Umweltgesetzgebung und der EU-Umweltpolitik unterstützen und werden durch die WRRL und ihre Tochterrichtlinien unterstützt. Fehlende Integration und politische Kohärenz mit anderen sektoralen Politiken (insbesondere Landwirtschaft, Verkehr, Energie) untergräbt jedoch die Ziele der EU im Bereich Wasser. Es muss betont werden, dass der EU-Rechtsrahmen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung nicht die Ursache für diese Inkohärenz ist. Analysen zeigen, dass die mangelnde Integration von Wasserbelangen in andere Politikbereiche die Ursache für eine schlechte Umsetzung des EU-Wasserrechts ist, und sie zeigt sich auf verschiedenen Ebenen. So spiegelt sich beispielsweise die mangelnde Koordinierung und politische Kohärenz in den Ländern wieder, die keine Investitionsmöglichkeiten für die Umsetzung der WRRL nutzen wie EU-Fördermöglichkeiten (insbesondere Kohäsionsfonds und Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik), die stattdessen Maßnahmen finanzieren, die die Umsetzung der WRRL beeinträchtigen (z.B. technische Lösungen für Hochwassermanagement, Schifffahrt, Bewässerung und Landentwässerung). Es gibt auch eine ineffektive Koordinierung zwischen verschiedenen Regierungsbehörden und -abteilungen und daher keine koordinierte Umsetzung zwischen der Wasserpolitik und anderen sektoralen Politiken wie Landwirtschaft, Energie und Verkehr. Dies spiegelt sich auch darin wieder, dass die Investitionsplanungsprozesse nicht aufeinander abgestimmt sind (z.B. werden die Ländlichen Entwicklungsprogramme (RDPs) isoliert von den RBMPs erstellt), oder dass es erhebliche Unterschiede in Bezug auf das gibt, was verschiedene Abteilungen als nachhaltige Wasserwirtschaft betrachten (z.B. Unterschiede zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsabteilungen hinsichtlich des Begriffs „Wassereinsparung“)

Unsere Begründung

Die WRRL steht im Einklang mit der Umweltgesetzgebung und unterstützt die Erreichung politischer Ziele wie die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt. Die Verwirklichung der Ziele der WRRL wurde durch nicht nachhaltige Praktiken, die im Rahmen der sektoralen Politik der EU gefördert werden, erheblich beeinträchtigt, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Energie und Verkehr. Die Ziele des Gewässerschutzes müssen in diese sektoralen Politiken integriert werden.

51. Welchen Mehrwert hat die Annahme von Rechtsvorschriften auf EU-Ebene im Vergleich zu dem, was durch Rechtsvorschriften auf nationaler/regionaler Ebene erreicht werden könnte?

Wasserrahmenrichtlinie: Hohen Mehrwert

Grundwasserrichtlinie: Hohen Mehrwert 

Richtlinie über Umweltqualitätsnormen: Hohen Mehrwert

Hochwasserrichtlinie: Hohen Mehrwert

Unsere Begründung

Die WRRL war der wichtigste Motor bei der Entwicklung einer strengeren und ehrgeizigeren nationalen Gesetzgebung zum Schutz von Süßwasserökosystemen. Sie führte auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit und einem grenzüberschreitenden Schutz der Flüsse, die zwischen mehreren EU-Ländern, wie der Donau und dem Rhein, geteilt werden. Die WRRL hat auch dazu beigetragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die im EU-Binnenmarkt tätig sind.

Abschließende Fragen

Wenn Sie eine Ihrer Antworten weiter ausführen oder Kommentare bzw. Informationen zu anderen für die Eignungsprüfung relevanten Themen hinzufügen möchten, nutzen Sie bitte das unten stehende Feld. 

Gesunde Süßwasser-Ökosysteme sind mir wichtig. Ich kenne mich mit der WRRL etwas aus und stimme mit den Umweltverbänden überein, dass sie „fit for purpose“ ist und ihre ambitionierten Ziele gerechtfertigt sind:

  • Die Herangehensweise, die in der WRRL gewählt wurde, ist angemessen, um die Verschlechterung zu verhindern, Süßwasser-Ökosysteme wieder herzustellen, und um sicherzustellen, dass wir einen verlässlichen Zugang zu Süßwasser für alle legitimen Zwecke haben. Die WRRL hat dazu geführt, dass strengere nationale Wasserschutzgesetze erlassen wurden. Da Süßwasser-Ökosysteme keine Grenzen kennen, sind Maßnahmen auf EU-Ebene gerechtfertigt. Die WRRL ist ausreichend flexibel, um sozioökonomische Anliegen, unterschiedliche Regierungsstrukturen, lokalen kulturellen Präferenzen und Traditionen Rechnung zu tragen.  
  • Die WRRL bleibt ein wichtiges Instrument, um die Gewässer in der EU vor dem Druck anderer Interessen zu schützen  und den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen entgegenzutreten, wie zum Beispiel der Entwicklung von neuen Technologien wie Fracking. Sie ist auch wichtig, um die Auswirkungen des Klimawandels für die Gewässerökosysteme abzumildern. Die Beschreibung des Zustandes eines Ökosystems mit dem “One-out-all-out“-Prinzip der WRRL bleibt entscheidend, ebenso wie angemessene Wasserpreise im Sinne des „Polluter/User-Pays“-Prinzips.
  • Dort, wo die WRRL ordentlich umgesetzt wurde, hat sie sich als effektives Instrument für den Schutz und die Wiederherstellung von Süßwasser-Ökosystemen erwiesen. Der schlechte Zustand der EU-Gewässer ist die Schuld meiner Regierung, die den Wasserschutz wenig ambitioniert und ohne politischen Willen umsetzt. Er ist NICHT die Schuld des Schutz-Ansatzes der WRRL oder ihrer Rechtsvorschriften. 
  • Die WRRL schützt nicht nur die Natur. Sie trägt auch zur Wertschöpfung bei und hat gesellschaftliche Vorteile (zum Beispiel Kostenersparnis für Wasseraufbereitung oder Schutz vor wirtschaftlichen Verlusten durch Dürren oder Hochwasser, Gesundheitsleistungen).
  • Die WRRL ist mit anderen EU-Umweltgesetzen kohärent und unterstützt die Wirtschaftsentwicklungsziele der EU. Die Zielerreichung der WRRL wurde durch ungeeignete Praktiken in anderen EU-Politikfeldern (Landwirtschaft, Energie, Verkehr), signifikant unterminiert. 

Ich bitte die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die WRRL nicht zu verändern. Bitte implementieren und setzen Sie sie besser um. Integrieren Sie Wasserschutz-Ziele in andere Politikfelder, wie Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Hochwasserschutz.

 

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Sie müssen nicht nach Kanada, um in unberührter Natur zu fischen. Seit einem Jahrzehnt bewirtschaften wir unsere Reviere ohne Besatz und unsere Bäche, Achen, Gebirgsseen sind so voll, wie es nur die Natur zulässt. Unsere Mission ist es Gewässer sinnvoll und im Einklang mit der Natur zu bewirtschaften. Wir erhalten und bringen Gewässer mit viel Geduld, Liebe und professioneller Arbeit zurück zu ihrem ursprünglichen Zustand, damit die nächsten Generationen: Kinder, Enkelkinder und deren Kinder auch ihre Freude damit haben.

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Kontaktieren Sie uns gerne bei persönlichen Fragen. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und hoffen Sie bei einem Guiding oder Kurs an einem unserer Gewässer persönlich kennen zu lernen. Jederzeit erhalten Sie auch Tageslizenzen für die Wildalmseen oder die Steinberger Ache.